Beratung
Wir beraten Sie zu allen Themen rund um Sterben, Tod und Trauer und zu Fragen einer guten Versorgung am Lebensende. Dazu gehören insbesondere die Palliative Versorgung und die Vorsorgeplanung. In unserer Broschüre HALT finden Sie Informationen dazu und zu vielen anderen Themen:
HALT - Informationen für die Zeit des Sterbens und Trauerns
Palliative Versorgung – Lebensqualität am Lebensende!
Hinter dem Begriff „Palliative Care*“ verbirgt sich die ganzheitliche Versorgung unheilbar kranker und sterbender Menschen. Es geht dabei nur noch um Lebensqualität am Lebensende, und dazu gehören medizinisch-pflegerische und auch soziale Beratung, Begleitung und Versorgung.
Unsere Koordinatorinnen beraten Sie, welche Art von Unterstützung Sie in Ihrer individuellen Situation benötigen. Sie unterstützen in enger Zusammenarbeit mit den SAPV-Teams (Spezialisierte ambulante palliative Versorgung), zu denen Ärzte, Pflegedienste und der Hospizverein gehören. Sie helfen bei allen auftretenden Fragen, Sorgen und Ängsten. Dabei steht ebenso das Wohlergehen von Angehörigen im Fokus.
*lat. palliare = mit einem Mantel umgeben, schützen / eng. Care = Fürsorge
Vorsorge – selbstbestimmt!
Es ist nie zu früh, vorzusorgen! Wer soll für mich entscheiden, wenn ich es nicht mehr kann. Wie möchte ich leben und was möchte ich im Falle von schwerer Krankheit und vor allem, was möchte ich nicht mehr. Es entlastet und beruhigt, solche Fragen bedacht, entschieden und mit meinen Nächsten besprochen zu haben.
Wir helfen Ihnen, Ihre Gedanken dazu zu strukturieren, mit konkreter Beratung und mit Informationsmaterial. Rufen Sie gerne an und vereinbaren einen Termin mit unserer Vorsorgelotsin.
Im folgenden Antworten auf typische Fragen und allgemeine Informationen:
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Wer sorgt dafür, dass meine Rechte und Interessen gewahrt bleiben?
Wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und keine Entscheidungen mehr treffen können, sind Ehegatten, Kinder oder Eltern entgegen der weit verbreiteten Annahme nicht automatisch berechtigt, für Sie zu handeln und zu entscheiden.
Hinweis: Treffen Sie deshalb frühzeitig und unabhängig vom Alter Ihre persönliche Vorsorge, z. B. mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. Dadurch werden Ihre Wünsche berücksichtigt und Ihre Interessen gewahrt. -
Und was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde?
Dann bestellt das zuständige Amtsgericht ggf. einen rechtlichen Betreuer. In aller Regel handelt es sich hierbei um einen Menschen aus Ihrem Familien- oder Freundeskreis, der bereit und geeignet ist, als Ihr gesetzlicher Vertreter Ihre Angelegenheiten zu regeln.
Vorsorgevollmacht
Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens beauftragen, für Sie tätig zu werden. Neben vermögensrechtlichen Angelegenheiten können Sie auch Entscheidungen zu Ihrer Person, beispielsweise die Gesundheitssorge, übertragen.
Hinweis: Da eine solche Vollmacht sehr weitreichende Befugnisse erlaubt, sollten Sie sich dazu informieren und persönlich beraten lassen.
Betreuungsverfügung
Darin halten Sie Ihre Wünschen und Vorstellungen für den Fall fest, dass später einmal eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden soll. Die Betreuungsverfügung richtet sich an das Amtsgericht, das den Betreuer bestellt und beaufsichtigt.
Zum Beispiel können Sie in eine Betreuungsverfügung aufnehmen:
• wer Ihre Betreuung übernehmen soll
• wer Ihre Betreuung nicht übernehmen soll
• wo Sie im Falle einer Pflegebedürftigkeit leben möchten
• wie Sie (sofern vorhanden) Ihre Tiere versorgt wissen wollen
• Verfügungen finanzieller Art (Geburtstagsgeschenk an die Enkelkinder, regelmäßige Spenden o.ä.)
Der Betreuer ist verpflichtet, die Betreuung zu Ihrem Wohl und nach Ihren Wünschen und Vorstellungen zu führen. Das Amtsgericht wird den Betreuer bei seiner Tätigkeit beaufsichtigen und auf die Einhaltung der in der Verfügung enthaltenen Wünsche achten.
Hinweis: Im Bedarfsfall ist eine Betreuungsverfügung unverzüglich beim zuständigen Amtsgericht abzugeben. Diese Verfügung ist eine gute Möglichkeit, für die Berücksichtigung der eigenen Wünsche zu sorgen, wenn Ihnen keine geeignete Vertrauensperson für eine Vorsorgevollmacht zur Verfügung steht oder aber die von Ihnen gewünschte Betreuungsperson ganz bewusst der gerichtlichen Kontrolle unterliegen soll.
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Seit 2017 besteht die Möglichkeit, Ihre vorsorgenden Verfügungen beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Über das zentrale Vorsorgeregister kann das Amtsgericht, feststellen, dass eine Vorsorgevollmacht vorliegt und damit unnötige Betreuungen vermeiden bzw. auch Betreuungsverfügungen in Ihrem Sinne zu berücksichtigen.
Hinweis: Für eine Eintragung über den Betreuungsverein Stormarn e.V. fallen geringere Gebühren an, als wenn Sie die Eintragung selbst veranlassen.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung richtet sich an Ihren Bevollmächtigten und Ihren behandelnden Arzt. Darin benennen Sie präzise Behandlungsanweisungen für konkrete Krankheitssituationen (was Sie wollen und was Sie nicht wollen). Die Patientenverfügung wird erst dann herangezogen, wenn Sie aufgrund schwerer Krankheit nicht mehr einwilligungsfähig sind und sich zu medizinischen Behandlungen nicht mehr selbst äußern können.
Hinweis: Die Patientenverfügung basiert auf Ihrem Selbstbestimmungsrecht. Eine rechtsgültige Patientenverfügung muss vom Arzt berücksichtigt werden. Rechtliche Grundlagen sind die Regelungen in § 1904 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Verfügung verhindert, dass ärztliche Behandlungen erfolgen, die Sie nicht wünschen. Und eine Patientenverfügung gibt Ihrem Bevollmächtigten oder Ihrem Betreuer den Weg vor: Das heißt, Sie selbst übernehmen die Verantwortung für Ihre eigenen Entscheidungen und entlasten so Ihre Vertrauenspersonen.
Wichtige Broschüren und Vordrucke finden Sie auf der Website des Betreuungsvereins Stormarn e.V.